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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06 KR ER   

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https://dejure.org/2006,19985
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06 KR ER (https://dejure.org/2006,19985)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.11.2006 - L 16 B 78/06 KR ER (https://dejure.org/2006,19985)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2006 - L 16 B 78/06 KR ER (https://dejure.org/2006,19985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine Behandlung mit Immunglobulinen für die Dauer von einem Jahr durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bei schubförmig remittierend verlaufender Erkrankung an MS; Zumutbarkeit des Wartens auf eine nennenswerte Umkehr der krankheitsbedingten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - L 16 B 35/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 10.7.2003 (L 16 B 35/03 KR ER LSG NW) bestätigt, daß seinerzeit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, daß die intravenöse Verabreichung von Immunglobulinen (IVIG) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei schubförmig remittierend verlaufender Erkrankung an MS als nur ausnahmsweise zulässiger off-label-use würde betrachtet werden können (Bundessozialgericht (BSG) Urt.v. 19.3.02 B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - "Sandoglobulin gegen chronisch progrediente MS"), Dem Senat sind auch keine neuen Erkenntnisse bekannt, die es erlauben würden, von dieser Sicht abzuweichen.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 10.7.2003 (L 16 B 35/03 KR ER LSG NW) bestätigt, daß seinerzeit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, daß die intravenöse Verabreichung von Immunglobulinen (IVIG) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei schubförmig remittierend verlaufender Erkrankung an MS als nur ausnahmsweise zulässiger off-label-use würde betrachtet werden können (Bundessozialgericht (BSG) Urt.v. 19.3.02 B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - "Sandoglobulin gegen chronisch progrediente MS"), Dem Senat sind auch keine neuen Erkenntnisse bekannt, die es erlauben würden, von dieser Sicht abzuweichen.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06
    Das SG hat denn auch seine der Antragstellerin einstweiligen Rechtsschutz zubilligende Entscheidung wesentlich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 = NJW 2006, 891 = USK 2005-50) gestützt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2006 - L 16 KR 306/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - L 16 B 78/06
    Trotz seiner Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit dieser Entscheidung (vgl. Urt.v. 16.3.06 L 16 KR 306/04 = B 1 KR 66/06 NZB) kann der Senat sich im vorliegenden Einzelfall nicht dazu verstehen, die angefochtene Entscheidung vollends aufzuheben.
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